Prüfung mit einem Automatikfahrzeug und später Schalter fahren. Bald möglich!
B197
Für die Klasse B gibt es nun die Möglichkeit, auch bei Ablegung der praktischen Fahrerlaubnisprüfung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe die Fahrerlaubnis unbeschränkt zu erteilen, wenn eine praktische Ausbildung auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe erfolgt ist. Hierfür müssen mindestens 10 Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe abgelegt werden. Zusätzlich muss der Fahrlehrer bescheinigen, dass der Schüler in der Lage ist, auch ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe der Klasse B sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst zu führen. Damit wird unter Berücksichtigung von Verkehrssicherheitsbedenken die Ausbildung auf Fahrzeugen mit alternativen Antrieben und hochautomatisierten Fahrfunktionen gefördert.