Im Jahre 2009 hat die Europäische Union eine einheitliche Regel zur Qualifizierung des Fahrpersonals auf Lkw´s veröffentlicht. Die Durchführungsvorschriften für das Gesetz ist in der „Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung – BKrFQV“ festgelegt.
Seit dem 10. September 2009 muss jeder Lkw-Fahrerlaubnis-Neubewerber, der gewerblich fahren möchte, eine „Grundqualifikation“ nachweisen.